kuru hat geschrieben:
Übersetzung hat geschrieben:
[...], dass sie drei Tage extra benötigten um einige finale Änderungen durchzuführen, welche mit der reibungslosen Funktion von Rüstteilen (?) und Auswurfelementen (?) zusammenhingen, [...]
Soweit ich das verstanden habe sind es Fertigungs- und Auswurfteile, die zur Maschine gehören, mit der die Fertigung durchgeführt wird (also nicht zur Gussform) und nicht geändert, sondern kalibriert werden müssen.
So wie ich das aus der Industrie kenne gibt es einen Termin, zu dem die Gehäuse geliefert sein müssen. Wird dieser Termin nicht eingehalten muss die Firma die vereinbarte Konventionalstrafe zahlen und kann die Gussformen, mit deren Produktion sie begonnen hat wegschmeißen, während der Auftraggeber den Auftrag erneut ausschreibt. Natürlich kann die Firma, die nun mit der Arbeit begonnen hat noch mit dem Auftraggeber über eine Verlängerung verhandeln, den neu ausgeschriebenen Auftrag übernehmen und die begonnene Arbeit vollenden oder die begonnenen Gussformen dem Auftraggeber zum Verkauf anbieten, aber ist irgendetwas davon geschehen? Was stehen für Fristen in dem Vertrag, den diese Firma da unterschrieben hat? Hat diese Firma vielleicht schon Konventionalstrafen zahlen müssen? Oder hat derjenige, der unsererseits die Verträge unterschrieben hat dies bei der Unterzeichnung schlichtweg vergessen? Wie bitte kann sich diese Firma derartige Verzögerungen leisten ohne den Auftrag zu verlieren?
Snoopy2009 hat geschrieben:
Falls er keinen Wert auf Legalität legt, dann braucht er ja gar keinen Aufschlag zu zahlen, sondern kann sich die Pandora auch klauen.

Wie das denn? Die hat doch keiner.

Selbst wenn sie irgendwann einmal ausgeliefert wird muss man erstmal eine ausfindig machen, die man klauen kann.